Leistungen der FBG Hessische Rhön

 

Holzverkauf als Vermittlungsgeschäft für die Mitglieder

IMG_6850_klWaldbesitzerinnen und Waldbesitzer können ihr Holz (auch in kleinere Mengen zusammengefasst, die sonst kaum absetzbar sind ) über die FBG verkaufen. Die FBG ist Mitglied der FWV Osthessen (www.fwv-osthessen.de), die im Namen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einen Verkaufsvertrag abschließt, das Holzgeld von den Kunden einnimmt und an die FBG überweist. Die Mitglieder erhalten dann den Erlös von der FBG. Das Holzgeschäft wird über einen Verwaltungskostenbeitrag der FBG abgewickelt. Jedes Jahr werden durchschnittlich 30.000 – 50.000 Festmeter Holz verkauft.

 

Zertifizierung aller Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach PEFC

[Link: PEFC Standards]
Die Zertifizierung der Wälder nach PEFC sichert nicht nur den Marktzugang – denn ohne Zertifikat ist Holz i. d. R. nicht mehr verkaufbar – sie belegt auch glaubwürdig nach Außen, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. Weitere Vorteile der Zertifizierung sind zum Einen die Vor-Ort-Audits, die Gelegenheit bieten, um mit kompetenten Fachleuten betriebliche Probleme und Lösungsansätze zu diskutieren und Verbesserungspotenziale auszuloten. Zum Anderen stärkt das Siegel die Eigenverantwortung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, denn nur PEFC garantiert die Wahrung der Eigentümerinteressen.

 

Waldbrandversicherung

Bei Brandstiftung (fahrlässig oder vorsätzlich) wird durch das Land Hessen nach Hessischem Waldgesetz Ersatz geleistet, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann bzw. zahlungsunfähig ist. Bei höherer Gewalt muss die Versicherung eintreten. Die FBG versichert ihre Mitglieder gegen Waldbrand.

 

Haftpflichtversicherung für den Gemeinschaftswald

Die FBG handelt aufgrund der großen Gesamtfläche günstige Konditionen für die Haftpflichtversicherung im Gemeinschaftswald und bei Forstbetriebsvereinigungen aus.

 

Sammelanträge über die FBG zur Förderung nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

IMG_0718_klÖffentlich gefördert werden nur Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von über 500 € pro Antragsteller. Durch Sammelanträge kann die FBG diese Bagatellgrenze aufheben und auch kleinere Vorhaben förderfähig machen.

 

Beschaffung von Pflanzenschutzmitteln

Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt nach dem integrierten Pflanzenschutzkonzept, d. h. der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist immer die letzte Wahl um stehendes oder liegendes Holz zu schützen. Im Falle eines massiven und übergreifenden Insektenbefalls unterstützt die FBG die Beschaffung von Pflanzenschutzmitteln und koordiniert die Abgabe von kleineren Mengen (im Kalamitätsfall, z. B. nach Sturm oder Massenvermehrung von holzschädigenden Käfern).

 

Förderung von forstwirtschaflichen Zusammenschlüsse

Die Förderung der FBG entlastet das Beitragsaufkommen.

Gezielte Fort- und Weiterbildung der Waldbesitzer durch mehrere jährliche Veranstaltungen

SANYO DIGITAL CAMERADie FBG organisiert jedes Jahr Veranstaltungen zu aktuellen Forst-Themen: einmal in ein überregionales Forstamt (auch in angrenzenden Bundesländern), eine Exkursion mit Besichtigung einer Revierförsterei im Betreuungsforstamt und entweder eine forstliche Wanderung zum Baum des Jahres, zu einem Naturschutzthema oder einen Waldsicherheitstag.

 

Interne finanzielle Beihilfe zur Fort- und Weiterbildung im Kleinprivatwald

Revierbegänge mit den Revierleitern in den Forstbetriebsvereinigungen (FBV) werden durch die FBG bezuschusst.

 

Interne Schutzsausrüstungsbeihilfe für den organisierten Waldbesitzer

Zurzeit bezuschusst die FBG die persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schnittschutzhose, Schuhe nach bestimmten Sicherheitsmerkmalen) für alle organisierten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer alle fünf Jahre mit jeweils 15 €. Die Zweitausrüstung für den familiären Helfer wird mit jeweils 10 € co-finanziert. Ersatzbeschaffung ist nach 5 Jahren möglich, dabei erhält jedes Mitglied je 15 € pro Stück. Der Helfer erhält keinen Zweitzuschuss.
Eine Selbsterklärung ist erforderlich (siehe unter Vordrucke).

 

Vorstand und Geschäftsführung erteilen Rat und Unterstützung

Folgende weitere Aufgaben werden u. a. zusätzlich noch wahrgenommen:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Informationen für Mitglieder zu aktuellen Fragen
  • forstfachliche und fördertechnische Beratung
  • mehrere jährliche Informationsschreiben an die Mitglieder
  • Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten der FBG